
Die BaFin hat die den früheren BAK, BAV und BAWe übertragenen Aufgaben übernommen. Sie übt die Aufsicht über die Institute nach den Vorschriften des KWG aus und nimmt darüber hinaus die ihr nach anderen Bestimmungen übertragenen Aufgaben einschl. der Beratungstätigkeit im Zusammenhang mit dem Aufbau und der Unterstützung ausländischer Au....
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